Leben und Arbeiten im Zentrum des Karma Kagyu Chö Khor Ling e. V. in Todtmoos
Der Verein Karma Kagyu Chö Khor Ling e. V. (KCL) betreibt in Todtmoos-Au ein Zentrum, bestehend aus dem Tempelgebäude und dem Gästehaus Haus am Mühlenbach (HaM). Der Vereinszweck ist die Bewahrung und Pflege des Tibetischen Vajrayana-Buddhismus gemäß der mündlichen Überlieferung, insbesondere der Benchen-Tradition. In diesem Sinne wird auch das Zentrum betrieben und dementsprechend ergeben sich Richtlinien für diejenigen, die am Platz leben und arbeiten wollen.
Dies wollen wir im Folgenden präzisieren.
Gemeinsame Praxis
Täglich wird morgens um 07:00 Uhr eine Tara-Puja und abends um 20:00 Uhr in der Regel (falls keine andere Praxis gemacht wird) eine Chenresig-Puja durchgeführt. Von 17.00 bis 18.00 Uhr ist eine Shine-Praxis vorgesehen. Dies soll bei der Arbeit (Lärm) berücksichtigt werden. Die Praxis ist ausnahmslos sicherzustellen. Die Teilnahme an diesen Praxis-Stunden kann zwar nicht verpflichtend sein, es sollte aber das Ziel eines jeden sein, regelmäßig daran teilzunehmen.
Nachtruhe
Von 22.00 bis 6.00 Uhr wird in der Regel eine Nachtruhe eingehalten.
Gemeinsame Mahlzeiten
Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen. Der Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten werden von den Teilnehmenden einvernehmlich geregelt, ebenso der Abwasch.
Gemeinsame Essenskasse
Die Verpflegung erfolgt über eine gemeinsame Essenskasse. Diese Essenskasse wird eigenverantwortlich von den am Platz Lebenden verwaltet. Für Menschen, die auf Einladung des Vereins am Platz sind, oder die zu Gunsten des Vereins ehrenamtlich und unentgeltlich arbeiten, übernimmt der Verein die Verpflegungskosten.
Team-Besprechungen
Der Arbeitstag beginnt mit einem Team-Meeting, bei dem alle Anwesenden sagen, was sie an diesem Tag tun werden.
Gäste und Helfer
Helfer sollten sich, bevor sie kommen, im Sekretariat anmelden. Die Zimmerzuteilung im HaM erfolgt durch die Sekretärin bzw. ihre Stellverterin. HelferInnen nehmen an der morgendlichen Arbeitsbesprechung teil und erhalten eine Arbeit zugewiesen. Gäste können nach Voranmeldung an den Mahlzeiten gegen einen festgelegten Unkostenbeitrag teilnehmen.